
Die Migros fördert gezielt die Gesundheit und Freizeit ihrer L-GAV-Mitarbeitenden. Dafür stehen ab 1. Januar 2027 vielfältige Angebote, Beiträge der L-GAV-Unternehmen sowie attraktive Vergünstigungen bei den Migros-Freizeitanbietenden zur Verfügung. Erfahre hier, wie dich die Migros unterstützt.

Erhalte ein Budget von bis zu CHF 1'000 pro Jahr für deine Freizeitaktivitäten von deinem L-GAV-Unternehmen.
Zusätzlich zahlen die Migros-Freizeitanbietenden* CHF 150 pro Jahresabonnement
*ACTIV FITNESS, Fitnesspark, Migros Klubschule, Tanzwerk101, Migros Golf, Klubschule Migros Ostschweiz
Den Link zu den Angeboten findest du unten in den Boxen.
Das Reglement gilt für alle Mitarbeitenden und Lernenden mit einem Beschäftigungsgrad ab 20%, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag Migros (L-GAV Migros) unterstehen, unabhängig von der Vertragsart (z.B. Monatslohn, Stundenlohn, Kadervertrag). Voraussetzung ist, dass die Probezeit erfolgreich bestanden wurde.

Vom Freizeitreglement ausgeschlossen sind Mitarbeitende mit einer befristeten Anstellung von maximal drei Monaten, Mitarbeitende in einem gekündigten Arbeitsverhältnis sowie Pensionierte ohne aktives Arbeitsverhältnis.
Der finanzielle Anspruch richtet sich nach dem Arbeitspensum:
Bei einer Anstellung im Monatslohn gilt der Beschäftigungsgrad per 1.1. oder ab Eintritt.
Im Stundenlohn wird das Pensum auf Basis des Durchschnitts des vorherigen Kalenderjahres bzw. ab Eintritt berechnet.
Der maximale Anspruch wird pro rata auf Monatsbasis berechnet.
Beispiel unterjähriger Eintritt:
Beispiel befristetes Arbeitsverhältnis:
Angebrochene Monate werden als ganze Monate angerechnet und Frankenbeträge mit Rappen werden auf den nächsten vollen Franken aufgerundet.
Bei einem unterjährigen Austritt erfolgt keine pro-rata-Berechnung. Das bedeutet:
Der finanzielle Anspruch wird nicht nachträglich gekürzt, und bereits erhaltene Gutschriften werden nicht zurückgefordert.
Bei Mehrfachanstellungen werden die Pensen per Stichtag 1.1. addiert und der finanzielle Anspruch wird der Hauptanstellung zugeordnet.
Den aktuellen Stand deines finanziellen Anspruchs kannst du jeweils monatlich deiner Lohnabrechnung entnehmen.
Kurse (für alle Standorte in der Schweiz):
Jahresabonnements (für alle Standorte in der Schweiz):
Ja, du kannst so viele Angebote buchen, bis dein maximaler Betrag für das laufende Kalenderjahr aufgebraucht ist. Danach werden weitere Buchungen nicht mehr finanziell unterstützt – weder von den Migros-Freizeitanbietenden noch von den L‑GAV‑Unternehmen. Dein aktuelles Guthaben findest du auf deiner monatlichen Lohnabrechnung.
Beispiel aktuelles Guthaben CHF 1 oder mehr (siehe Lohnabrechnung):
Beispiel aktuelles Guthaben CHF 0:
Die L-GAV-Unternehmen übernehmen pro Kurs 80% der Kosten.
Von den Migros-Freizeitanbietenden (ACTIV FITNESS, Fitnesspark, Klubschule Migros, Tanzwerk101, Migros Klubschule Ostschweiz und Migros Golf AG) erhältst du CHF 150 Rabatt auf dein Jahresabonnement. Zusätzlich übernehmen die L‑GAV‑Unternehmen CHF 300 pro Jahresabonnement.
Der Rabatt von CHF 150 bei den Freizeitanbietenden ist nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder Gutscheinen kumulierbar.
Du kannst dich auf zwei Arten als Migros-Mitarbeiter*in ausweisen:
Die Anbietenden entscheiden selbst, ob zusätzlich ein amtlicher Ausweis zur Verifikation vorgelegt werden muss.
Nach erfolgreichem Nachweis deiner Anstellung ziehen die Migros-Freizeitanbietenden CHF 150 direkt von der Rechnung ab.
Reiche die Rechnung zusammen mit der Zahlungsbestätigung spätestens innerhalb eines Monats nach der Bezahlung bei deinem Unternehmen ein.
Wichtig:
Das hängt davon ab, bei welchem L‑GAV‑Unternehmen du arbeitest.
Arbeitest du beim Migros‑Genossenschafts‑Bund, bei der Migros Supermarkt AG oder in der Migros Industrie, kannst du die Rückerstattung über einen digitalen Antrag einreichen (Link).
In allen anderen Unternehmen gelten eigene Prozesse. Bitte wende dich dafür an deine Personalabteilung. Für die Rückerstattung musst du die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Bei Kursen kannst du die Rückerstattung erst beantragen, sobald der Kurs definitiv stattfindet.
Die Gutschrift ist unabhängig vom Pensum. Der maximale Betrag pro Kalenderjahr richtet sich bereits nach deinem Beschäftigungsgrad.
Beispiel (Pensum 40%):
Maximaler Anspruch pro Kalenderjahr = CHF 500
Kurskosten = CHF 500
Gutschrift (80%) = CHF 400
Restbetrag im Kalenderjahr = CHF 100 (CHF 500 – CHF 400)
Die Gutschrift erfolgt mit der nächstmöglichen Lohnzahlung nach Einreichung der Rechnung.
In diesem Fall erhältst du die Gutschrift mit dem Lohn im Januar des nächsten Jahres. Die Gutschrift wird dann mit deinem finanziellen Anspruch für das neue Jahr verrechnet.
Ja, Rückerstattungen sind sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig.
Unrechtmässig bezogene Rückerstattungen können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt beispielsweise, wenn eine Rechnung eingereicht wird, bevor der Kurs definitiv durchgeführt wurde.
Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Einige Krankenversicherungen beteiligen sich beispielsweise an Fitnessabonnements oder vergleichbaren Angeboten. Für detaillierte Informationen wende dich bitte direkt an deine Krankenversicherung.
Massgebend ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von CHF 150, die durch den Migros‑Freizeitanbietenden übernommen werden.