Migros unterstützt deine Freizeit

Die Migros fördert gezielt die Gesundheit und Freizeit ihrer L-GAV-Mitarbeitenden. Dafür stehen ab 1. Januar 2027 vielfältige Angebote, Beiträge der L-GAV-Unternehmen sowie attraktive Vergünstigungen bei den Migros-Freizeitanbietenden zur Verfügung. Erfahre hier, wie dich die Migros unterstützt.

Deine Migros Vorteile

Erhalte ein Budget von bis zu CHF 1'000 pro Jahr für deine Freizeitaktivitäten von deinem L-GAV-Unternehmen.

Jahresabonnements

  • Die Jahresabonnements werden mit CHF 300 von deinem L-GAV-Unternehmen unterstützt
  • Zusätzlich zahlen die Migros-Freizeitanbietenden* CHF 150 pro Jahresabonnement

    *ACTIV FITNESS, Fitnesspark, Migros Klubschule, Tanzwerk101, Migros Golf, Klubschule Migros Ostschweiz

Kurse

  • 80% der Kurskosten finanzieren die L-GAV-Unternehmen
  • Du bezahlst nur 20% der Kursgebühren bei den Migros-Freizeitanbietenden*

    *Migros Klubschule, IBAW, Tanzwerk101, Migros Golf, Klubschule Migros Ostschweiz

So nutzt du die Angebote

Interessiert? Melde dich direkt beim jeweiligen Anbietenden

Den Link zu den Angeboten findest du unten in den Boxen.

ACTIV FITNESS & Fitnesspark

Fit bleiben, ganz nach deinem Stil

Schweizweites Fitness- und Wellnessangebot mit über 140 Standorten.

Klubschule Migros, IBAW, Tanzwerk101

Entdecke, was in dir steckt

Weiterbildung & Bewegung: Von kreativen und gesundheitsfördernden Kursen über praxisorientierte Ausbildungen bis hin zu erstklassigen Tanzerlebnissen.

Klubschule Migros Ostschweiz

Freizeit und Weiterbildung

Ob Sprachen, Kreativität, Gesundheit oder Business – die Kurse und Abos machen das Lernen zum Erlebnis.

Migros Golf

Golf für jedes Level

Schweizweit sechs Golfparks für alle Niveaus.

FAQ

Fragen zur Anspruchsberechtigung

Für wen gilt das Freizeitreglement?

Das Reglement gilt für alle Mitarbeitenden und Lernenden mit einem Beschäftigungsgrad ab 20%, die dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag Migros (L-GAV Migros) unterstehen, unabhängig von der Vertragsart (z.B. Monatslohn, Stundenlohn, Kadervertrag). Voraussetzung ist, dass die Probezeit erfolgreich bestanden wurde.

Für welche Migros‑Unternehmen gilt per 1. Januar 2027 der neue Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV)?
Welche Mitarbeitenden sind vom Freizeitreglement ausgeschlossen?

Vom Freizeitreglement ausgeschlossen sind Mitarbeitende mit einer befristeten Anstellung von maximal drei Monaten, Mitarbeitende in einem gekündigten Arbeitsverhältnis sowie Pensionierte ohne aktives Arbeitsverhältnis.

Fragen zum finanziellen Anspruch

Wie hoch ist der finanzielle Anspruch?

Der finanzielle Anspruch richtet sich nach dem Arbeitspensum:

  • Ab einem Beschäftigungsgrad von 20% beträgt der maximale Anspruch CHF 500 pro Kalenderjahr. 
  • Ab einem Pensum von 50% beträgt der maximale Anspruch CHF 1’000 pro Kalenderjahr. 
  • Lernende erhalten ebenfalls maximal CHF 1’000 pro Kalenderjahr.

Bei einer Anstellung im Monatslohn gilt der Beschäftigungsgrad per 1.1. oder ab Eintritt.

Im Stundenlohn wird das Pensum auf Basis des Durchschnitts des vorherigen Kalenderjahres bzw. ab Eintritt berechnet.

Wie berechnet sich der Anspruch bei unterjährigem Ein‑/Austritt, Befristung oder Mehrfachanstellung?

Der maximale Anspruch wird pro rata auf Monatsbasis berechnet. 

Beispiel unterjähriger Eintritt: 

  • Eintritt am 20.4. mit 100% Pensum = 9 Monate
  • CHF 1’000 ÷ 12 × 9 = CHF 750 

Beispiel befristetes Arbeitsverhältnis: 

  • Vertrag 1.3. bis 31.8. mit 40% Pensum = 6 Monate
  • CHF 500 ÷ 12 × 6 = CHF 250 

Angebrochene Monate werden als ganze Monate angerechnet und Frankenbeträge mit Rappen werden auf den nächsten vollen Franken aufgerundet.

Bei einem unterjährigen Austritt erfolgt keine pro-rata-Berechnung. Das bedeutet: 
Der finanzielle Anspruch wird nicht nachträglich gekürzt, und bereits erhaltene Gutschriften werden nicht zurückgefordert. 

Bei Mehrfachanstellungen werden die Pensen per Stichtag 1.1. addiert und der finanzielle Anspruch wird der Hauptanstellung zugeordnet.

Wo finde ich meinen aktuell verfügbaren finanziellen Anspruch?

Den aktuellen Stand deines finanziellen Anspruchs kannst du jeweils monatlich deiner Lohnabrechnung entnehmen.

Fragen zu Angebotsumfang und Kostenbeteiligung

Welche Angebote werden unterstützt?

Kurse (für alle Standorte in der Schweiz):

  • Klubschule Migros, IBAW und Tanzwerk101 inkl. Privatunterricht sowie Spezialkurse (Basic Life Support oder Automated External Defibrillator)
  • Migros Klubschule Ostschweiz inkl. Privatunterricht 
  • Migros Golf AG exkl. Privatunterricht

Jahresabonnements (für alle Standorte in der Schweiz):

  • ACTIV FITNESS und Fitnesspark 
  • Klubschule Migros (Jahresabonnement Bewegung) und Tanzwerk101 (Jahresabonnement Ultimate Pauschalabo)
  • Migros Klubschule Ostschweiz (Jahresabonnement Bewegung)
  • Migros Golf AG exkl. Migros GolfCard
Kann ich mehrere Angebote nutzen?

Ja, du kannst so viele Angebote buchen, bis dein maximaler Betrag für das laufende Kalenderjahr aufgebraucht ist. Danach werden weitere Buchungen nicht mehr finanziell unterstützt – weder von den Migros-Freizeitanbietenden noch von den L‑GAV‑Unternehmen. Dein aktuelles Guthaben findest du auf deiner monatlichen Lohnabrechnung. 

Beispiel aktuelles Guthaben CHF 1 oder mehr (siehe Lohnabrechnung):

  • Du kannst dich wieder für ein Jahresabo oder einen Kurs anmelden.
  • Für ein Jahresabo erhältst du weiterhin CHF 150 Rabatt vom Freizeitanbietenden. 
  • Das vorhandene Restguthaben wird dir mit der nächsten Lohnüberweisung ausbezahlt.

Beispiel aktuelles Guthaben CHF 0:

  • Dein jährlicher Beitrag ist bereits ausgeschöpft.
  • Du kannst dich weiterhin anmelden, zahlst das Jahresabo oder den Kurs jedoch selbst.
Wie hoch ist die Kostenbeteiligung bei Kursen?

Die L-GAV-Unternehmen übernehmen pro Kurs 80% der Kosten.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung bei Jahresabonnements?

Von den Migros-Freizeitanbietenden (ACTIV FITNESS, Fitnesspark, Klubschule Migros, Tanzwerk101, Migros Klubschule Ostschweiz und Migros Golf AG) erhältst du CHF 150 Rabatt auf dein Jahresabonnement. Zusätzlich übernehmen die L‑GAV‑Unternehmen CHF 300 pro Jahresabonnement.

Der Rabatt von CHF 150 bei den Freizeitanbietenden ist nicht mit anderen Aktionen, Rabatten oder Gutscheinen kumulierbar.

Wie weise ich mich beim Anbietenden aus, damit die CHF 150 vom Jahresabonnement abgezogen werden?

Du kannst dich auf zwei Arten als Migros-Mitarbeiter*in ausweisen:

  1. Anstellungsbestätigung aus dem HR Service Portal (Link)
  2. Badge / Personalausweis

Die Anbietenden entscheiden selbst, ob zusätzlich ein amtlicher Ausweis zur Verifikation vorgelegt werden muss.

Nach erfolgreichem Nachweis deiner Anstellung ziehen die Migros-Freizeitanbietenden CHF 150 direkt von der Rechnung ab.

Fragen zu Rückerstattungen und Auszahlungen 

Wann muss ich die Rechnung einreichen, damit ich eine Rückerstattung erhalte?

Reiche die Rechnung zusammen mit der Zahlungsbestätigung spätestens innerhalb eines Monats nach der Bezahlung bei deinem Unternehmen ein.

Wichtig:

  • Die Rechnung kann erst nach bestandener Probezeit eingereicht werden.
  • Zum Zeitpunkt der Einreichung musst du in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
  • Hinweis zu Kursen 
    Die Rückerstattung kann erst beantragt werden, sobald die Durchführung des Kurses definitiv bestätigt wurde. Die Frist von einem Monat beginnt in diesen Fällen mit der definitiven Bestätigung der Kursdurchführung, spätestens jedoch mit dem Kursbeginn.
Wie funktioniert der Rückerstattungsprozess?

Das hängt davon ab, bei welchem L‑GAV‑Unternehmen du arbeitest.

Arbeitest du beim Migros‑Genossenschafts‑Bund, bei der Migros Supermarkt AG oder in der Migros Industrie, kannst du die Rückerstattung über einen digitalen Antrag einreichen (Link).
In allen anderen Unternehmen gelten eigene Prozesse. Bitte wende dich dafür an deine Personalabteilung. Für die Rückerstattung musst du die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Bei Kursen kannst du die Rückerstattung erst beantragen, sobald der Kurs definitiv stattfindet.

Wie wird die Gutschrift bei Teilzeitmitarbeitenden berechnet?

Die Gutschrift ist unabhängig vom Pensum. Der maximale Betrag pro Kalenderjahr richtet sich bereits nach deinem Beschäftigungsgrad.

Beispiel (Pensum 40%): 

Maximaler Anspruch pro Kalenderjahr = CHF 500 

Kurskosten = CHF 500 

Gutschrift (80%) = CHF 400 

Restbetrag im Kalenderjahr = CHF 100 (CHF 500 – CHF 400) 

Wann erfolgt die Auszahlung auf mein Lohnkonto?

Die Gutschrift erfolgt mit der nächstmöglichen Lohnzahlung nach Einreichung der Rechnung.

Was passiert, wenn ich die Rechnung nach dem Abgabetermin / Mutationsschluss im Dezember einreiche?

In diesem Fall erhältst du die Gutschrift mit dem Lohn im Januar des nächsten Jahres. Die Gutschrift wird dann mit deinem finanziellen Anspruch für das neue Jahr verrechnet. 

Sind auf den Rückerstattungen Sozialabgaben zu bezahlen?

Ja, Rückerstattungen sind sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig.

Ergänzende Fragen

Welche Konsequenzen drohen bei Missbrauch der Rückerstattungsregeln?

Unrechtmässig bezogene Rückerstattungen können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt beispielsweise, wenn eine Rechnung eingereicht wird, bevor der Kurs definitiv durchgeführt wurde.

Beteiligt sich meine Krankenversicherung zusätzlich zu den Migros-Vergünstigungen?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Einige Krankenversicherungen beteiligen sich beispielsweise an Fitnessabonnements oder vergleichbaren Angeboten. Für detaillierte Informationen wende dich bitte direkt an deine Krankenversicherung.

Welcher Rechnungsbetrag zählt für die Kostenbeteiligung der Krankenversicherung beim Jahresabo?

Massgebend ist der Rechnungsbetrag nach Abzug von CHF 150, die durch den Migros‑Freizeitanbietenden übernommen werden.

Falls du mehr Informationen benötigst, findest du diese im Freizeitreglement