Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz

Die Migros steht für eine vielfältige und inklusive Arbeitsumgebung: Unsere Vielfalt ist unsere Stärke. Alle Mitarbeitenden sollen sich am Arbeitsplatz wohl fühlen und die Möglichkeit haben, ihr Bestes zu geben. Damit wir Ausserordentliches leisten können, benötigen wir ein sicheres, respektvolles und wertschätzendes Umfeld. Grenzüberschreitungen wie Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung haben keinen Platz bei uns.

Nulltoleranz

Der Schutz der persönlichen Integrität aller Mitarbeitenden am Arbeitsplatz ist zentral. Das heisst: Mobbing, Diskriminierung aller Art, sowie sexuelle Belästigung oder anders motivierte Belästigung werden in der Migros-Gruppe nicht toleriert. Jederzeit und überall und auch dann, wenn niemand hinschaut.

Wenn du einen Verstoss erlebst oder beobachtest, hast du das Recht, das ohne Angst vor einer Benachteiligung zu melden. Absichtlich falsche Anschuldigungen haben jedoch Konsequenzen.

Mobbing

  • Ist absichtliches und feindliches Verhalten
  • Dauert über einen längeren Zeitraum
  • Kann verbal, nonverbal und durch Taten erfolgen
  • Kann im Arbeitsalltag persönlich oder online (Chats, Social Media) erfolgen

 

Beispiele:

  • Dein Chef beleidigt dich vor dem Team.
  • Eine Mitarbeiterin wird in Teambesprechungen immer wieder ausgelacht, wenn sie etwas sagt.
  • Die Chefin erzählt einem Mitarbeiter extra nicht von wichtigen Informationen.

     

Mobbing unterscheidet sich von Konflikten. Konflikte:

  • Entstehen durch unterschiedliche Meinungen
  • Können oft durch Gespräche und Kompromisse gelöst werden

Oft ist es schwierig festzustellen, wann oder wo Mobbing beginnt. Es handelt sich um einen schleichenden Prozess. Die Grenzen zwischen Konflikten am Arbeitsplatz und Mobbing sind häufig schwammig.

Diskriminierung

  • Richtet sich gegen bestimmte soziale Gruppen und ihre Eigenschaften, zum Beispiel: Alter, Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Identität
  • Zeigt sich durch negative und entwürdigende Äusserungen und Handlungen

 

Beispiele:

  • Ein 60jähriger Mitarbeiter wird nicht an eine Schulung eingeladen, weil er "zu alt sei".
  • Eine Mitarbeiterin wird nicht befördert mit der Begründung "Du hast kleine Kinder".
  • Der Chef sagt: "Frauen sind zu schwach für diese Arbeit".

     

Wichtig:

  • Eine abwertende Haltung gegenüber einer Personengruppe ist nicht einfach eine persönliche oder individuelle politische Meinung, sondern kann einen Verstoss gegen die Menschenrechte darstellen.
  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.

Sexuelle Belästigung

  • Beschreibt unerwünschtes, unangemessenes oder grenzüberschreitendes Verhalten, das einen sexuellen Bezug hat
  • Verletzt die Würde der betroffenen Person
  • Kann durch Worte, Gesten oder Handlungen erfolgen

 

Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter sagt zu einer Kollegin: "Du hast einen attraktiven Körper".
  • Eine Mitarbeiterin küsst einen Kollegen auf die Wange, ohne dass er das will
  • Jemand macht in der Pause Witze mit sexuellem Inhalt

 

Wichtig:

  • Sexuelle Belästigung ist unabhängig von der Absicht des / der Täter*in
  • Entscheidend ist die Wahrnehmung der betroffenen Person
  • Sexuelle Belästigung fängt da an, wo eine Person eine Grenzüberschreitung verspürt
  • Deshalb müssen sich alle ihrem eigenen Verhalten in Nähe und Distanz sehr bewusst sein
  • Auch Komplimente können als sexuelle Belästigung wahrgenommen werden. Komplimente mit Bezug zu Aussehen, Kleidung, Körper, etc. sollten daher vermieden werden.

Merke dir

  • Wenn dir etwas unangenehm ist oder du etwas nicht möchtest, sag STOPP. Hole dir Unterstützung bei deiner Führungskraft oder HR.
  • Die Verletzung der persönlichen Integrität kann für Betroffene schwere Folgen haben
  • Die ganze Gesundheit leidet darunter und kann bei Betroffenen zu Rückzug, schlechter Leistung, Depression oder Suizidgedanken führen

Werde aktiv

Durch dein Verhalten trägst du jeden Tag zu einem respektvollen und wertschätzenden Arbeitsumfeld bei.

Wenn du eine Grenzüberschreitung beobachtest, kannst du deine Missbilligung direkt zum Ausdruck bringen oder melden: Bei deiner Führungskraft, betrieblichen Sozialberatung, HR-Ansprechperson oder den Compliance-Verantwortlichen.

In der Migros haben wir eine Nulltoleranz für Verletzungen der persönlichen Integrität. Diese Anlaufstellen bieten Informationen und Unterstützung:

Anlauf- und Beratungsstellen

Richtlinie Meldungen und interne Untersuchungen

Weitere Infos

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